Moebel Hake

AGBs

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. Vertragsabschluss
a) Der Käufer hat mit seiner Unterschrift bestätigt, dass er seine Bestellung als rechtsverbindlich anerkennt. Er ist mit den AGB des Verkäufers einverstanden.
b) Der Verkäufer kann die Erfüllung des Vertrages ablehnen, wenn er berechtigte Zweifel an der Erfüllung der Vertragsbestandteile durch den Käufer hat, insbesondere, wenn durch den Käufer unrichtige Angaben zu seiner Kreditwürdigkeit gemacht wurden, wenn der Käufer die Zahlungen einstellt oder über ihn ein Konkurs- bzw. Vergleichsverfahren eröffnet wurde.
c) Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Gegenstände eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, die der Verkäufer nicht zu verantworten hat.
d) Bei b), c), hat der Verkäufer den Käufer bei Kenntnis umgehend zu unterrichten.

2. Preise
a) Die Preise sind Festpreise einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabchlusses gültigen Mehrwertsteuer. Werden zwischen Vertragsabschluss und Auslieferung / Abrechnung der Leistung durch den Gesetzgeber die Höhe der Mehrwertsteuer oder die Art der Erhebung geändert, so gilt die je Geschäftsvorfall aktuelle gesetzliche Regelung.
b) Besondere, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, zusätzlich vereinbarte Arbeiten, Materiallieferungen oder sonstige Leistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Abnahme zu bezahlen.

3. Änderungsvorbehalt
a) Serienmäßig hergestellte Möbel, Geräte, Zubehörteile werden nach Muster oder Abbildung verkauft.
b) Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Abstimmung vereinbart worden ist.
c) Unwesentliche, dem Käufer zumutbare Farb- und Maßabweichungen bei den Oberflächen sind zulässig. Insbesondere gilt dies bei der vereinbarten Verwendung von Naturprodukten wie Holz und Naturstein. Diese können auf Grund ihrer natürlichen Entstehung in Farbe, Struktur und Oberflächenanmutung deutlich von Katalogabbildungen und Mustern abweichen. Solche Abweichungen sind vom Verkäufer nicht beeinflussbar und werden deshalb als Reklamation nicht anerkannt.
d) Entsprechendes gilt bei Textilien (z.B. Möbelstoffen) hinsichtlich Abweichungen in der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.
e) Im Falle technischer Änderungen durch den Hersteller, insbesondere Produktion von Folgemodellen, kann der Verkäufer preisgleich das Folgemodell liefern, sofern dieses mindestens die Eigenschaften des bestellten Produktes aufweist.

4. Lieferung
Im Lieferpreis ist der Transport bis in den üblicherweise für die Ware vorgesehenen Raum sofern nicht bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart wurde. Der Käufer haftet dafür, dass der Transport bis in die Wohnung oder Anlieferstelle mit den üblichen Mitteln des Möbeltransportes möglich ist.

5. Montage
a) Im Auftrag sind die bei Auftragserteilung ggf. vereinbarten Montageleistungen enthalten. Nachträglich beim Verkäufer bzw. bei Ausführung der Montage direkt beim Monteur zusätzlich gewünschte Leistungen werden nach dem zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Stundensatz abgerechnet. Es sei denn, es werden direkt bei Auftragserteilung der Zusatzarbeiten zwischen Verkäufer und Käufer feste Beträge vereinbart.
b) Hat der Käufer hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände Bedenken wegen der Eignung der Wände / Decke, so hat er dies dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
c1) Bei Lieferungen mit Montage wird durch den Verkäufer in der Regel ein Aufmaß durchgeführt, um die Passgenauigkeit der geplanten Einrichtung zu prüfen. Daraus resultierend erhält der Kunde Maßzeichnungen, wie die Einrichtung geplant wurde.
c2) Werden durch den Kunden bei Aufmaß vorgefundene Maße ohne rechtzeitige Unterrichtung des Verkäufers geändert, z.B. durch nachträgliche Einbauten, Austausch von Fenstern und Türen o.ä., so trägt der Kunde alle daraus entstehenden Kosten, wenn der Einbau auf Grund dieser Änderungen nicht, nur eingeschränkt oder mit Mehraufwand bei der Montage möglich ist.
c3) Bei Notwendigkeit der Veränderung von Installationen, insbesondere Wasser/Abwasser und Elektroanschlüsse wird dem Kunden nach Aufmaß ein Installationsplan ausgehändigt. Dieser wird damit zum Vertragsbestandteil. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die notwendigen Umbauten rechtzeitig vor Beginn der Montage der Einrichtungsgegenstände fachgerecht ausgeführt werden. Erfolgt dies nicht oder unvollständig bzw. falsch, so haftet der Kunde vollumfänglich für alle Folgekosten bei der Einrichtungsmontage.

6. Lieferzeiten
Lieferzeiten können vom Verkäufer nur unverbindlich und unter der Voraussetzung gemacht werden, dass er selbst mit bestellten Gegenständen rechtzeitig versorgt wird. Materialmangel, Streik oder sonstige höhere Gewalt entbinden den Verkäufer von der Einhaltung der Lieferzeiten. Eine verspätete Lieferung entbindet den Käufer nicht von der Abnahme der bestellten Gegenstände. Für die Fristsetzung im Falle des Lieferverzuges gelten die gesetzlichen Regelungen.

7. Gefahrübergang
Die Gefahr, trotz des Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.

8. Gewährleistung
a) Der Verkäufer leistet Gewähr gemäß der gesetzlichen Regelungen.
b) Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich zunächst nur Nachbesserung verlangen.
c) Der Verkäufer kann statt nachzubessern eine Ersatzlieferung vornehmen.
d) Der Käufer kann Rückgängigmachung (Wandlung) des Vertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen, wenn der Verkäufer weder durch Nachbesserung noch Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist den Mangel behebt.
e) Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich geltend gemacht werden.
f) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Mängel, die beim Käufer durch unsachgemäße Behandlung, natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume oder sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse entstanden sind.
g) Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Mängelrügen zurückzuhalten, es sei denn, die Zahlung steht in einem angemessenen Verhältnis zu den geltend gemachten Mängeln.

9. Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Gesamtschuld Eigentum des Verkäufers. Der Käufer darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung des Verkäufers weder verkaufen, übereignen, verschenken, den Standort wechseln oder für eine Forderung Dritter aus seinem Besitz geben. Im Pfändungsfall hat der Käufer die Pflicht, den Verkäufer sofort zu unterrichten, damit der gegen die Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände intervenieren kann. Die Kosten einer Intervention trägt der Käufer.
b) Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände sorgsam zu behandeln.
c) Bei vertragswidrigem Verhalten, besonders bei Zahlungsverzug oder Gefahr für die Sicherheit der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen.

10. Abnahmeverzug
a) Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer die anfallenden Lagerkosten (mindestens 2 % des Bestellwertes pro Monat) zu zahlen.
b) Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer 25 % des Bestellwertes ohne Abzug fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Im Übrigen bleibt dem Verkäufer, wie z.B. bei Sonderanfertigungen die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.

11. Rücktritt und Warenrücknahme
Im Falle des Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung in folgender Höhe:
a) Für in Folge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Provisions-, Transport-, Montage- und Verwaltungskosten in voller Höhe.
b) Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung gelten folgende Prozentsätze vom Kaufpreis je nach Zeitraum nach der Lieferung:
Möbel:
innerhalb des 1. Halbjahres: 25 %
innerhalb des 2. Halbjahres: 35 %
jedes weitere Halbjahr (bis max. 100%): + 10 %
Geräte und Zubehör:
innerhalb des 1. Monats: 30 %
innerhalb des 2. Monats: 40 %
innerhalb des 3. Monats: 50 %
jeder weitere Monat (bis 100 %) + 5 %

Jegliche Sonderanfertigungen, auch konfektioniert bestellte oder bei Montage bearbeitete Möbelteile wie z.B. Arbeitsplatten, Kranzprofile etc. sind von einer Rücknahme mit Rückvergütung ausgeschlossen. Gegenüber den pauschalierten Ansprüchen bleibt es dem Verkäufer bzw. Käufer belassen einen höheren bzw. niedrigeren Schaden nachzuweisen.

12. Speicherung von Daten
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aus dem Kaufvertrag vom Verkäufer zum Zwecke der Nutzung im kaufmännischen Betrieb des Verkäufers auf Datenträger gespeichert und falls dafür notwendig den Erfüllungsgehilfen zur Verfügung gestellt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Verkäufers. Darüber hinaus gilt deutsches Recht für alle Vertragsbestandteile.

14. Rechtsgültigkeit
Sollte eine der Klauseln unwirksam sein, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.